Hundehaltung ändern wegen Umzug
Leistungsbeschreibung
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über eine Änderung der Anschrift unterrichten.
Die Halterin oder der Halter eines im Einzelfall gefährlichen Hundes muss dies darüber hinaus unverzüglich schriftlich der zuständigen Behörde mitteilen. Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung im Rahmen einer Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Entgegennahme einer Änderungsmitteilung
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Mitteilung muss umgehend erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit
Öffnungszeiten
9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-115
- Fax:
- 034633 40-100
- E-Mail:
- ordnungsamt [at] braunsbedra.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Anbringen von Plakaten an Straßen beantragen
- Auskunft über den Winterdienst beantragen
- Fundsachen melden
- Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Haltung gefährlicher Hunde beantragen
- Hund anmelden
- Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
- Hundehaltung abmelden
- Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Lärmbelästigung anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Nachbarschaftsangelegenheiten klären
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Sonn- und Feiertagsausnahmen beantragen
- Störung der Straßenbeleuchtung melden
- Versammlung anmelden
- Verunreinigung von Straßen melden
- Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen melden
- Wilden Müll melden
- Wohnungssicherung und Obdachlosenhilfe beantragen
- Überwachung des Lärmschutzes beantragen