Wilden Müll melden
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie „wilden Müll“ melden möchten, wenden Sie sich an die untere Abfallbehörde Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.
Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.
Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann der Verursacher des „wilden Mülls“ ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
Verfahrensablauf
„Wilden Müll“ melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Beschreibung des Fundortes
- gegebenenfalls Fotos des Fundortes
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Ansprechpartner der unteren Abfallbehörden erreichen Sie über die Internetseiten Ihrer Stadt bzw. Ihres Landkreises.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit
Öffnungszeiten
9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-115
- Fax:
- 034633 40-100
- E-Mail:
- ordnungsamt [at] braunsbedra.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
- Haltung gefährlicher Hunde beantragen
- Hund anmelden
- Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
- Hundehaltung abmelden
- Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Lärmbelästigung anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Nachbarschaftsangelegenheiten klären
- Störung der Straßenbeleuchtung melden
- Verkehrsrechtliche Anordnung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Versammlung anmelden
- Verunreinigung von Straßen melden
- Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen melden
- Wilden Müll melden
- Wohnungssicherung und Obdachlosenhilfe beantragen
- Überwachung des Lärmschutzes beantragen




