Außergerichtliche Streitschlichtung

Verschiedene Angelegenheiten können es erforderlich machen, sich an die Schiedsstelle der Kommune zu wenden, bevor man den Gang zum Gericht wählt. Dies hat außerdem den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist.

Die Schiedsstelle der Stadt Braunsbedra erreichen Sie wie folgt:

  • Stadtverwaltung Braunsbedra
  • 1. Etage, Zimmer Nr. 122
  • Vorsitzender Herr Michael Mähnert
  • Sprechzeit : jeden 1. Dienstag im Monat, in der Zeit von 18.00 bis 19.00 Uhr



In der folgenden Broschüre des Ministeriums für Justiz und Gleichstellung des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie weiterführende Informationen oder unter folgendem Link:


Obligatorische außergerichtliche Streitschlichtung