Hundehaltung abmelden
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Gebühren fallen an?
Für Bescheinigungen über die Änderungsmitteilung fallen Gebühren in Höhe von 7,00 EUR bis 20,00 EUR an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit
Öffnungszeiten
Dienstag:
9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
Adressen
Anschrift
Postanschrift Rathaus Stadt Braunsbedra
Markt 1
06242Braunsbedra
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-115
- Fax:
- 034633 40-100
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Formulare
Zuständigkeiten
- Anzeige einer Lärmbelästigung/Ruhestörung
- Auskunft über den Winterdienst beantragen
- Ausnahmegenehmigung für öffentliche Veranstaltungen an Tagen mit erhöhtem Schutz ("stillen Tagen") nach dem Sonn- und Feiertagsrecht
- Außenwerbeanlagen
- Fundsachen melden
- Genehmigung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Haltung gefährlicher Hunde erlauben
- Hund anmelden
- Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
- Hundehaltung abmelden
- Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Lärmschutz
- Nachbarschaftsangelegenheiten klären
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen
- Störung der Straßenbeleuchtung melden
- Versammlung anmelden
- Verunreinigung von Straßen melden
- Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen melden
- Wilden Müll melden
- Wohnungssicherung und Obdachlosenhilfe beantragen