Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 1.1.2024 bis 31.12.2028

Die Amtszeit der im Jahr 2018 gewählten Schöffen endet mit Ablauf dieses Jahres.
Für die neue Amtsperiode vom 1.1.2024 bis 31.12.2028 müssen deshalb neue Schöffen gewählt werden.
Gemäß §§ 34 und 77 GVG hat der Präsident des Landgerichts Halle die erforderliche Anzahl von Haupt-und Hilfsschöffen bestimmt und zwar im Hinblick auf die Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk.
Gemäß dieser Verfügung des Herrn Präsidenten des Landgerichts sind daher für die Stadt Braunsbedra mindestens
 
8 Personen
 
zu benennen.
Das Ehrenamt als Schöffe kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Es kann sich jede Person  bewerben, die mit Beginn der Amtsperiode das 25 .Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 69 Jahre ist und in der Gemeinde  wohnt.
 
Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Braunsbedra!
 
Haben Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, dann melden Sie sich bei der
Stadtverwaltung Braunsbedra
Ordnungsamt/ Frau Eckner
Markt 1
06242 Braunsbedra
Tel.Nr: 034633-40112
E-Mail: stadt_braunsbedra@t-online.de
Meldeschluss: 15. März 2023
Das Antragsformular kann unter www.braunsbedra.de/Bürger&Verwaltung/Wahlen/Schöffenwahl abgerufen werden.
 
Eckner
Ordnungsamt