Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 1.1.2019 bis 31.12.2023
Die Amtszeit der im Jahr 2013 gewählten Schöffen endet mit Ablauf dieses Jahres. Für die neue Amtsperiode vom 1.1.2019 bis 31.12.2023 müssen deshalb neue Schöffen gewählt werden.
Gemäß §§ 34 und 77 GVG hat der Präsident des Landgerichts Halle die erforderliche Anzahl von Haupt-und Hilfsschöffen bestimmt und zwar im Hinblick auf die Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk.
Gemäß dieser Verfügung des Herrn Präsidenten des Landesgerichts sind daher für die Stadt Braunsbedra mindestens
zu benennen.
Das Ehrenamt als Schöffe kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Es kann sich jede Person bewerben, die mit Beginn der Amtsperiode das 25 .Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 69 Jahre ist und in der Gemeinde wohnt.
Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Braunsbedra!
Haben Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, dann melden Sie sich bei der
Stadtverwaltung Braunsbedra
Hauptamt/ Frau Eckner
Markt 1
06242 Braunsbedra
Tel.Nr: 034633-40112
E-Mail: stadt_braunsbedra@t-online.de
Meldeschluss: 5. April 2018
Das Antragsformular kann unter www.braunsbedra.de/virtuelles Rathaus /Formulare abgerufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.braunsbedra.de/Wahlen/Schöffenwahl oder www.dvs-verm.de.
M. Eckner
Haupt u.Ordnungsamt
Gemäß §§ 34 und 77 GVG hat der Präsident des Landgerichts Halle die erforderliche Anzahl von Haupt-und Hilfsschöffen bestimmt und zwar im Hinblick auf die Einwohnerzahl der Städte und Gemeinden im Amtsgerichtsbezirk.
Gemäß dieser Verfügung des Herrn Präsidenten des Landesgerichts sind daher für die Stadt Braunsbedra mindestens
7 Personen
zu benennen.
Das Ehrenamt als Schöffe kann nur von Deutschen ausgeübt werden. Es kann sich jede Person bewerben, die mit Beginn der Amtsperiode das 25 .Lebensjahr vollendet hat, nicht älter als 69 Jahre ist und in der Gemeinde wohnt.
Werte Bürgerinnen und Bürger der Stadt Braunsbedra!
Haben Sie Interesse an dieser ehrenamtlichen Tätigkeit, dann melden Sie sich bei der
Stadtverwaltung Braunsbedra
Hauptamt/ Frau Eckner
Markt 1
06242 Braunsbedra
Tel.Nr: 034633-40112
E-Mail: stadt_braunsbedra@t-online.de
Meldeschluss: 5. April 2018
Das Antragsformular kann unter www.braunsbedra.de/virtuelles Rathaus /Formulare abgerufen werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter www.braunsbedra.de/Wahlen/Schöffenwahl oder www.dvs-verm.de.
M. Eckner
Haupt u.Ordnungsamt