Dokumente beglaubigen lassen
Leistungsbeschreibung
Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) werden nur amtlich beglaubigt, wenn das Original von einer Behörde erstellt wurde oder das Dokument einer Behörde vorgelegt werden soll.
Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn
- die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden - nur vom Standesamt; beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster - nur vom Katasteramt)
- die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist, insbesondere, wenn dieses Dokument Lücken, Durchstreichungen, Einschaltungen, Änderungen, unleserliche Wörter, Zahlen oder Zeichen, Spuren der Beseitigung von Wörtern, Zahlen und Zeichen enthält oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist,
- anstelle einer amtlichen Beglaubigung eine öffentliche Beglaubigung erforderlich ist (Die öffentliche Beglaubigung obliegt den Notaren und Gerichten und kann nicht durch eine amtliche ersetzt werden.),
- die Urkunde nicht in deutscher Sprache abgefasst ist und der Antragsteller sich weigert, eine amtliche Übersetzung beizubringen.
- es sich um Ausdrucke von nicht signierten elektronischen Dokumenten (z. B. Exmatrikulationsbescheinigungen) handelt.
Beglaubigungen von Dokumenten werden in der Regel sofort bearbeitet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für die amtliche Beglaubigung von Dokumenten, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder deren Abschrift zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt werden liegt beim Einwohnermeldeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis der Identität des Antragstellers (z.B. Personalausweis oder Reisepass),
- Originale der zu beglaubigenden Dokumente,
- Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
für die 1. Ausfertigung je Seite
Gebühr
ab der 2. Ausfertigung je Seite
Rechtsgrundlage
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
Bitte machen Sie einen Termin mit uns aus:
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-120
- Fax:
- 034633 40-130
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt [at] braunsbedra.de
- Web:
- Online Terminvergabe
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Diebstahl des Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Einbürgerung
- Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige
- Fund eines Personalausweises melden
- Hausnummer beantragen
- Kinderreisepass Status abfragen
- Kinderreisepass beantragen
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis Verlust melden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis beantragen für unter 16 Jährige
- Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass Status abfragen
- Reisepass abholen
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Ausland beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung beantragen
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- Vorläufigen Personalausweis beantragen
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- Wahlschein beantragen
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- Wohnung anmelden
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