Wohnsitz ummelden
Leistungsbeschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde, in der Regel das Einwohnermeldeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
- Bescheinigung des Wohnungsgebers (Vermieterbescheinigung)
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Was sollte ich noch wissen?
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
Bitte machen Sie einen Termin mit uns aus:
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-120
- Fax:
- 034633 40-130
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt [at] braunsbedra.de
- Web:
- Online Terminvergabe
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Diebstahl des Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Einbürgerung
- Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige
- Fund eines Personalausweises melden
- Hausnummer beantragen
- Kinderreisepass Status abfragen
- Kinderreisepass beantragen
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis Verlust melden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis beantragen für unter 16 Jährige
- Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass Status abfragen
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