Vorläufigen Reisepass beantragen
Leistungsbeschreibung
Auf einen regulären Reisepass müssen Sie mindestens 2 Wochen warten. Ein Reisepass im Expressverfahren benötigt etwa 3 bis 4 Werktage. Wenn das für Ihre Reisepläne nicht schnell genug ist, können Sie einen vorläufigen Reisepass beantragen. Dies müssen Sie gegenüber dem Bürgeramt begründen.
Den vorläufigen Reisepass erhalten Sie unmittelbar bei der Beantragung, sodass Sie nicht auf ihn warten müssen.
Der vorläufige Reisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). Daher werden Ihre Fingerabdrücke nicht erfasst.
In einige Länder, wie zum Beispiel in die USA, kann eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass erfolgen, der einen Chip enthält. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente können Sie sich beim Auswärtigen Amt informieren.
Verfahrensablauf
- Sie beantragen den vorläufigen Reisepass persönlich.
- Der Antrag wird vor Ort auf dem Bürgeramt ausgefüllt. Sie müssen lediglich unterschreiben.
- Sie bekommen direkt Ihren vorläufigen Reisepass ausgehändigt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Voraussetzungen
- Die Ausstellung eines Expresspasses ist nicht mehr rechtzeitig möglich.
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft.
-
Es dürfen keine Passversagungsgründe vorliegen. Dazu zählt zum Beispiel die Annahme, dass Sie sich durch eine Ausreise
- einer Strafverfolgung,
- einer Strafvollstreckung oder
- einer gesetzlichen Unterhaltspflicht entziehen wollen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- biometrisches digitales Passfoto: angefertigt vor Ort in der Behörde oder von einem registrierten inländischen Fotodienstleister (Fotografin oder Fotograf)
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- gegebenenfalls Personenstandsurkunde wie zum Beispiel Geburts- oder Heiratsurkunde
-
gegebenenfalls Nachweise, dass der vorläufige Reisepass notwendig ist, zum Beispiel:
- Flugtickets
- andere Reiseunterlagen
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Die Gebühr ist unabhängig von Ihrem Alter.
Gebühr
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Beantragung im Ausland, zum Beispiel, wenn Ihnen Ihr Reisepass im Urlaub gestohlen wurde.
Gebühr
https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/themen/moderne-verwaltung/reisepass/reisepass-faq.html
Für die Beantragung in einer anderen Gemeinde als Ihrer Heimatgemeinde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung erfolgt sofort.
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Einwohnermeldeamt
Öffnungszeiten
Bitte machen Sie einen Termin mit uns aus:
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-120
- Fax:
- 034633 40-130
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt [at] braunsbedra.de
- Web:
- Online Terminvergabe
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Diebstahl des eigenen Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Einbürgerung
- Express-Reisepass beantragen
- Fund eines Personalausweises melden
- Hausnummer beantragen
- Kinderreisepass Status abfragen
- Neue Adresse im Personalausweis eintragen lassen
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis abholen
- Personalausweis als unter 16-jährige Person beantragen
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Personalausweis neu beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Reisepass Status abfragen
- Reisepass abholen
- Reisepass beantragen
- Reisepass mit 48 Seiten beantragen
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung durch Heirat beantragen
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wahlschein beantragen
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden




