Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie in Deutschland die Zweigniederlassung einer Kapitalgesellschaft, die ihren Sitz im Ausland hat, betreiben wollen, muss dies vom vertretungsberechtigten Geschäftsführer bzw. vom geschäftsführenden Gesellschafter beim zuständigen Gewerbeamt als Gewerbe angemeldet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das für den Sitz der Zweigniederlassung zuständige Gewerbeamt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für den Handelsregister-Eintrag beim Amtsgericht:
- Der notariell beglaubigte Antrag muss folgendes enthalten:
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Gesellschaft
- Name, Sitz und Geschäftsgegenstand der Zweigniederlassung
- das Register, bei dem die Gesellschaft geführt wird, und die Nummer des Registereintrags, sofern das Recht des Staates, in dem die Gesellschaft ihren Sitz hat, eine Registereintragung vorsieht
- die Rechtsform der Gesellschaft
- die Personen, die befugt sind, als ständige Vertreter für die Tätigkeit der Zweigniederlassung die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich zu vertreten, unter Angabe ihrer Befugnisse
- wenn die Gesellschaft nicht dem Recht eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum unterliegt, das Recht des Staates, dem die Gesellschaft unterliegt
Für die Gewerbeanmeldung:
- Personalausweis bzw. Reisepass des Anmeldenden
- Bei Nicht-EU-Bürgern: Aufenthaltsgenehmigung
- Auszug aus dem Handelsregister
- Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in der Handwerksrolle
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wenn eine ausländische Kapitalgesellschaft in Deutschland mehrere Zweigniederlassungen betreibt, wird die Handelsregister-Eintragung nur für eine Niederlassung benötigt, die als Hauptniederlassung in Deutschland behandelt wird.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Gewerbeangelegenheiten
Öffnungszeiten
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-116
- Fax:
- 034633 40-100
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Zuständigkeiten
- Aktiengesellschaft in Handelsregister eintragen
- Anmeldung Veranstaltung
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erlauben
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung Offene Handelsgesellschaft in Handelsregister anmelden
- Eintragung Partnerschaftsgesellschaft in Architektenliste
- Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
- Einzelkaufmann in Handelsregister eintragen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis für Bewachungsgewerbe beantragen
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe beantragen
- Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in Handelsregister eintragen
- Freiberufliche Tätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Juristische Person in Handelsregister eintragen
- Kommanditgesellschaft auf Aktien in Handelsregister eintragen
- Kommanditgesellschaft in Handelsregister eintragen
- Preisprüfung beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
- Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
- Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
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