Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
Leistungsbeschreibung
Bürgerbegehren und Bürgerentscheid ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, in wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises direkt selbst zu entscheiden.
Bestehen gegen das Bürgerbegehren keine rechtlichen Bedenken, muss der Gemeinderat, der Verbandsgemeinderat bzw. der Kreistag dessen Zulässigkeit feststellen; anschließend findet ein Bürgerentscheid statt. Ist die in einem Bürgerentscheid gestellte Frage von der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen mit „Ja“ beantwortet und beträgt diese Mehrheit mindestens 25 v. H. aller stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger, so hat der Bürgerentscheid die Wirkung eines Beschlusses des Gemeinderates, des Verbandsgemeinderates bzw. des Kreistages. Bei einem mehrheitlich mit „Nein“ beantworteten Bürgerentscheid hat der Gemeinderat, der Verbandsgemeinderat bzw. der Kreistag die Pflicht, die Angelegenheit durch Beschluss zu entscheiden.
An wen muss ich mich wenden?
örtliche Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung, örtliche Verbandsgemeindeverwaltung, örtliche Landkreisverwaltung
Welche Gebühren fallen an?
Die Gemeinde, die Verbandsgemeinde bzw. der Landkreis trägt die Kosten des Bürgerentscheids; die für ein Bürgerbegehren aufgewendeten Kosten werden nicht erstattet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Gemeinderat, Verbandsgemeinderat bzw. Kreistag entscheidet über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens. Ist die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt worden, ist innerhalb von 3 Monaten der Bürgerentscheid durchzuführen.
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Möglichkeit der Interessensdurchsetzung auf kommunaler Ebene:
Eine Bürgerinitiative ist eine aufgrund eines konkreten Anlasses gegründete Gemeinschaft. Sie ist an keine bestimmte Rechtsform gebunden. Ziel einer Bürgerinitiative ist es, Einfluss auf die öffentliche Meinung, auf staatliche Einrichtungen, Parteien oder andere Gruppierungen zu nehmen.
Mit dem Einwohnerantrag können grundsätzlich die Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde, der Verbandsgemeinde bzw. des Landkreises, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, beantragen, dass der Gemeinderat, Verbandsgemeinderat bzw. Kreistag bestimmte Angelegenheiten berät.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Einwohnermeldeamt, Wahlen
Öffnungszeiten
Bitte machen Sie einen Termin mit uns aus:
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-119
- Fax:
- 034633 40-130
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt [at] braunsbedra.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- Diebstahl des Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Einbürgerung
- Einwohnerantrag
- Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige
- Elektronischer Identitätsnachweis sperren
- Fund eines Personalausweises melden
- Hausnummer beantragen
- Kinderreisepass Status abfragen
- Kinderreisepass ändern wegen Adressänderung
- Kinderreisepass beantragen
- Kinderreisepass melden wegen Diebstahl
- Kinderreisepass melden wegen Verlust
- Kinderreisepass melden wegen Wiederauffinden
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis Verlust melden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis ausstellen
- Personalausweis beantragen für unter 16 Jährige
- Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass Status abfragen
- Reisepass abholen
- Reisepass ausstellen erstmalig für Minderjährige
- Reisepass ausstellen erstmalig für Volljährige
- Reisepass ausstellen neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass ausstellen zusätzlicher Pässe
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Ausland beantragen
- Reisepass melden wegen Diebstahl
- Reisepass melden wegen Verlust
- Reisepass melden wegen Wiederauffinden
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung beantragen
- Verlängerung Kinderreisepass beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wahlhelfer werden
- Wahlschein beantragen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- einfaches Führungszeugnis beantragen
- erweitertes Führungszeugnis beantragen