Personalausweis erstmalig beantragen
Leistungsbeschreibung
Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass zu besitzen.
Der neue Personalausweis hat Scheckkartenformat. Er kann genauso wie bisher verwendet werden.
Zusätzlich sind im Ausweis-Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke abgelegt (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.
Daneben bietet der Chip zwei weitere Funktionen:
- den elektronischen Identitätsnachweis (eID-Funktion) und
- die Unterschrifts-/Signaturfunktion
Die eID-Funktion ist in Personalausweisen, die seit 15. Juli 2017 ausgegeben werden, grundsätzlich immer eingeschaltet.
Die Gültigkeitsdauer ist von Ihrem Alter abhängig:
- unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.
Alle alten Personalausweise bleiben bis zu ihrem Ablaufdatum gültig, sofern sie nicht durch unzutreffende Eintragungen ungültig werden.
Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Personalausweis unter anderem ungültig, wenn
- er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
- er verändert worden ist oder
- Eintragungen fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über die Anschrift oder Größe)
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Bürgeramt Ihrer Gemeinde oder Stadt.
Voraussetzungen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- aktuelle Personenstandsurkunde (zum Beispiel Geburtsurkunde im Original)
- bei Kindern und Jugendlichen:
- Kinderreisepass
- Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person
- ein aktuelles biometrisches Passfoto. Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.
Es können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden).
Darüber hinaus müssen Sie als Auslandsdeutsche oder Auslandsdeutscher auch bei Antragstellung bei einer Personalausweisbehörde im Inland (unzuständige Behörde) weitere Unterlagen vorlegen.
Tipp: Erkundigen Sie sich vorab bei der Personalausweisbehörde über die in Ihrem Einzelfall erforderlichen Unterlagen.
Welche Gebühren fallen an?
- für Antragsteller unter 24 Jahren: EUR 22,80
- für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren: EUR 37,00
- für den vorläufigen Personalausweis: EUR 10,00
- Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland: EUR 30,00
- Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)
Welche Fristen muss ich beachten?
Wenn Sie 16 Jahre alt werden und erstmalig einen Ausweis beantragen, sollten Sie diesen 6 Wochen vor Ihrem Geburtstag beantragen.
Antragsfrist
nach Vollendung des 16. Lebensjahres
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Auch wenn Personalausweise für bestimmte Personen ausgestellt werden, sind sie Eigentum der Bundesrepublik Deutschland. Alte Personalausweise müssen Sie daher beim Empfang eines neuen Personalausweises abgeben oder entwerten lassen.
Sind Eintragungen im Ausweis unzutreffend geworden, müssen Sie den Ausweis der zuständigen Stelle vorlegen. Bei Umzug oder Wegzug ins Ausland wird die Anschrift geändert. Eine Namensänderung im Personalausweis ist nicht möglich. In diesem Fall müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen:
Sie sind verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises sofort bei der Gemeinde anzuzeigen. Nutzen Sie den elektronischen Identitätsnachweis oder auch die Unterschriftsfunktion, müssen Sie diese Funktionen sofort sperren lassen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Einwohnermeldeamt, Wahlen
Öffnungszeiten
Bitte machen Sie einen Termin mit uns aus:
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-119
- Fax:
- 034633 40-130
- E-Mail:
- einwohnermeldeamt [at] braunsbedra.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- Diebstahl des Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Einbürgerung
- Einwohnerantrag
- Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige
- Elektronischer Identitätsnachweis sperren
- Fund eines Personalausweises melden
- Hausnummer beantragen
- Kinderreisepass Status abfragen
- Kinderreisepass ändern wegen Adressänderung
- Kinderreisepass beantragen
- Kinderreisepass melden wegen Diebstahl
- Kinderreisepass melden wegen Verlust
- Kinderreisepass melden wegen Wiederauffinden
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis Verlust melden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis ausstellen
- Personalausweis beantragen für unter 16 Jährige
- Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass Status abfragen
- Reisepass abholen
- Reisepass ausstellen erstmalig für Minderjährige
- Reisepass ausstellen erstmalig für Volljährige
- Reisepass ausstellen neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass ausstellen zusätzlicher Pässe
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Ausland beantragen
- Reisepass melden wegen Diebstahl
- Reisepass melden wegen Verlust
- Reisepass melden wegen Wiederauffinden
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung beantragen
- Verlängerung Kinderreisepass beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wahlhelfer werden
- Wahlschein beantragen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- einfaches Führungszeugnis beantragen
- erweitertes Führungszeugnis beantragen