Gaststättengewerbe anzeigen
Leistungsbeschreibung
Wer eine Gaststätte betreiben will, muss dies der dafür zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Betriebes schriftlich anzeigen.
Außerdem hat er eine Gewerbeanzeige vorzunehmen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerbeamt der Gemeinde oder kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- In der Anzeige sind Name, Vorname und Anschrift des Betreibers, Ort und Zeit des Betriebsbeginns sowie die Art der zum Verkauf vorgesehenen Getränke und Speisen anzugeben.
Sollten alkoholische Getränke ausgeschenkt werden, sind weitere Unterlagen vorzulegen.
- Nachweis über beantragtes Führungszeugnis
- Nachweis über beantragte Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Auskunft aus dem vom Insolvenzgericht zu führenden Verzeichnis und aus dem vom zentralen Vollstreckungsportal geführten Schuldnerverzeichnis
- steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Die Anzeige eines Gaststättenbetriebes ist gebührenpflichtig nach dem Verwaltungskostengesetz in Verbindung mit der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Vier Wochen vor Beginn des Betriebes ist dies der zuständigen Behörde schriftlich anzeigen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Anzeigepflicht gilt entsprechend für den Betrieb von Zweigniederlassungen, einer unselbständigen Zweigstelle, die Verlegung der Betriebsstätte, die Erweiterung des Angebotes und die Aufgabe des Betriebes. Änderungen gegenüber der erstatteten Anzeige sind der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
Unterstützende Institutionen
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Gewerbeangelegenheiten
Öffnungszeiten
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-116
- Fax:
- 034633 40-100
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Zuständigkeiten
- Aktiengesellschaft in Handelsregister eintragen
- Anmeldung Veranstaltung
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erlauben
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung Offene Handelsgesellschaft in Handelsregister anmelden
- Eintragung Partnerschaftsgesellschaft in Architektenliste
- Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
- Einzelkaufmann in Handelsregister eintragen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen
- Erlaubnis für Bewachungsgewerbe beantragen
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe beantragen
- Erlaubnis für eine Spielhalle beantragen
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in Handelsregister eintragen
- Freiberufliche Tätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Juristische Person in Handelsregister eintragen
- Kommanditgesellschaft auf Aktien in Handelsregister eintragen
- Kommanditgesellschaft in Handelsregister eintragen
- Preisprüfung beantragen
- Reisegewerbekarte beantragen
- Verlängerung Reisegewerbekarte beantragen
- Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
- Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren