Haltung gefährlicher Hunde beantragen
Leistungsbeschreibung
Hunde, für die zuständige Stelle die Gefährlichkeit im Einzelfall festgestellt hat, dürfen
nur mit einer Erlaubnis
gehalten werden. Die Erlaubnis zur Haltung eines solchen Hundes ist bei der zuständigen Stelle schriftlich zu beantragen.
Drei Monate nach der Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall hat die Hundehalterin oder der Hundehalter die Unterlagen vorzulegen, die erforderlich sind, um das Vorliegen der Erlaubnisvoraussetzungen zu prüfen.
Verfahrensablauf
Über die näheren Details des Erlaubnisverfahrens und die während des Verfahrens geltenden speziellen Pflichten zum Halten und Führen des Hundes erteilt die zuständige Stelle Auskunft.
Voraussetzungen
Die Erlaubnis wird nur erteilt, wenn die Hundehalterin oder der Hundehalter:
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- Zuverlässigkeit, persönliche Eignung und Sachkunde nachweist,
- durch einen Wesenstest nachweist, dass der Hund keine gesteigerte Aggressivität oder Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist (Fähigkeit des Hundes zu sozialverträglichem Verhalten),
- den Hund unveränderlich kennzeichnet (Transponder),
- den Abschluss einer Haftpflichtversicherung nachweist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Führungszeugnis (Belegart „O“) zur Vorlage bei einer Behörde
- Nachweis der Zuverlässigkeit, persönlichen Eignung und Sachkunde
- Wesenstest
- Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung
- Kennnummer desTransponders
Der Nachweis über den Wesenstest ist innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt des Hundes vorzulegen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über den Nachweis des Wesenstests
Gebühr
Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes im Einzelfall
Gebühr
Erteilung oder Versagung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
Sachkundeprüfung zu Haltung eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Gebühr
Erteilung einer Bescheinigung über die Beantragung einer Erlaubnis zum Halten eines im Einzelfall gefährlichen Hundes
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit
Öffnungszeiten
9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-115
- Fax:
- 034633 40-100
- E-Mail:
- ordnungsamt [at] braunsbedra.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Erlaubnis für Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum beantragen
- Haltung gefährlicher Hunde beantragen
- Hund anmelden
- Hundehaltung Abmeldung wegen Abgabe des Hundes
- Hundehaltung abmelden
- Hundehaltung ändern wegen Umzug
- Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
- Informationen zur Erstellung externer Alarm- und Gefahrenabwehrpläne einreichen
- Lärmbelästigung anzeigen
- Lärmschutz: Benutzung von Arbeitsgeräten zwischen 20 und 7 Uhr - Ausnahmegenehmigung
- Nachbarschaftsangelegenheiten klären
- Störung der Straßenbeleuchtung melden
- Verkehrsrechtliche Anordnung zur Verkehrsraumeinschränkung beantragen
- Versammlung anmelden
- Verunreinigung von Straßen melden
- Verunreinigungen an Straßenentwässerungseinrichtungen melden
- Wilden Müll melden
- Wohnungssicherung und Obdachlosenhilfe beantragen
- Überwachung des Lärmschutzes beantragen




