Personalausweis ausstellen
Leistungsbeschreibung
Die Ausstellung eines Personalausweises müssen Sie persönlich beantragen. Der Personalausweis gilt je nach Alter des Antragstellers/der Antragstellerin zwischen 6 und 10 Jahren. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hauptwohnsitz ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- der jetzige (Kinder-)Personalausweis, gültige (Kinder-)Reisepass
- Geburtsurkunde bzw. Eheurkunde
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr
Antragsteller unter 24 Jahre und bei erstmaliger Ausstellung für Kinder und Jugendliche
Gebühr
Antragsteller ab 24 Jahren
Gebühr
Aufschlag bei Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeit oder von einer nicht zuständigen Behörde
Gebühr
Erstmaliges Aktivieren bzw. Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises bei Abholung des Ausweises
Gebühr
Erstmaliges Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises für Personen, die ihren Ausweis vor Vollendung des 16. Lebensjahres erhalten haben
Gebühr
Nachträgliches Deaktivieren des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr
Nachträgliches Aktivieren oder Entsperren nach Wiederauffinden des elektronischen Identitätsnachweises
Gebühr
Änderung der PIN bei der zuständigen Stelle
Gebühr
Sperren des elektronischen Identitätsnachweises im Verlustfall
Gebühr
Aufschlag bei Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
Welche Fristen muss ich beachten?
Geltungsdauer
Antragsteller ab einschließlich 24 Jahre
Geltungsdauer
Antragsteller unter 24 Jahre
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller (ab dem 16. Lebensjahr) bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
Was sollte ich noch wissen?
Die Person, für die ein neuer Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt.
In begründeten Ausnahmefällen ist die Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises möglich.
Besitzer eines alten Personalausweises können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
Fingerabdrücke werden nur aufgenommen, wenn der Antragsteller dies zur eigenen Sicherheit wünscht.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Einwohnermeldeamt, Wahlen
Öffnungszeiten
Aufgrund der Coronabestimmungen vergeben wir Termine. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Email bei uns.
Frau Schlamminger
Tel.: 034633 40120
Email: schlamminger@braunsbedra.de
Frau Heiße
Tel.: 034633 40119
Email: heisse@braunsbedra.de
Dienstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-119
- Fax:
- 034633 40-130
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten beantragen
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Befreiung von der Ausweispflicht beantragen
- Beglaubigung von Unterschriften
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- Diebstahl des Personalausweises melden
- Dokumente beglaubigen lassen
- Einbürgerung
- Einwohnerantrag
- Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige
- Elektronischer Identitätsnachweis sperren
- Fund eines Personalausweises melden
- Hausnummer beantragen
- Kinderreisepass Status abfragen
- Kinderreisepass ändern wegen Adressänderung
- Kinderreisepass beantragen
- Kinderreisepass melden wegen Diebstahl
- Kinderreisepass melden wegen Verlust
- Kinderreisepass melden wegen Wiederauffinden
- Nebenwohnung anmelden
- Personalausweis Status abfragen
- Personalausweis Verlust melden
- Personalausweis abholen
- Personalausweis ausstellen
- Personalausweis beantragen für unter 16 Jährige
- Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Heirat
- Personalausweis beantragen neu wegen Namensänderung bei Scheidung
- Personalausweis beantragen wegen Ablauf der Gültigkeit
- Personalausweis erstmalig beantragen
- Reisepass Status abfragen
- Reisepass abholen
- Reisepass ausstellen erstmalig für Minderjährige
- Reisepass ausstellen erstmalig für Volljährige
- Reisepass ausstellen neu wegen Namensänderung bei Scheidung oder Aufhebung einer Lebenspartnerschaft
- Reisepass ausstellen zusätzlicher Pässe
- Reisepass beantragen
- Reisepass express beantragen
- Reisepass für Vielreisende beantragen
- Reisepass im Ausland beantragen
- Reisepass melden wegen Diebstahl
- Reisepass melden wegen Verlust
- Reisepass melden wegen Wiederauffinden
- Reisepass wegen Ablauf der Gültigkeit beantragen
- Reisepass wegen Namensänderung beantragen
- Verlängerung Kinderreisepass beantragen
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Vorläufigen Reisepass beantragen
- Wahlhelfer werden
- Wahlschein beantragen
- Wohnsitz abmelden
- Wohnsitz ummelden
- Wohnung anmelden
- einfaches Führungszeugnis beantragen
- erweitertes Führungszeugnis beantragen