Kinderreisepass beantragen
Leistungsbeschreibung
In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigt Ihr Kind bei der Einreise einen Kinderreisepass. Den Kinderreisepass müssen Sie beantragen.
Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder - je nach Reiseziel - einen Reisepass. In einige Länder (zum Beispiel in die USA) kann eine visumfreie Einreise nur mit einem elektronischen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem Kinderreisepass einreisen wollen, benötigen Sie in diesen Fällen zusätzlich ein Visum.
Sie beantragen den Kinderreisepass im Bürgeramt an Ihren Wohnort, bei mehreren Wohnsitzen im Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz. Sie können den Kinderreisepass auch in jedem anderen Bürgeramt beantragen. In diesem Fall müssen Sie einen Zuschlag bezahlen.
An wen muss ich mich wenden?
Bürgeramt Ihres Wohnortes
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Kinderreisepasses sind:
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Ihr Kind ist deutscher Staatsangehöriger.
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Ihr Kind muss jünger als 12 Jahre alt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Beantragung benötigen Sie folgende Unterlagen:
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alter Kinderausweis, Kinderpass oder Kinderreisepass (sofern vorhanden)
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aktuelle Personenstandsurkunde (zum Beispiel Geburtsurkunde des Kindes im Original)
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Personalausweise oder Pässe der Eltern beziehungsweise Sorgeberechtigten,
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falls nur ein Sorgeberechtigter persönlich erscheinen kann:
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Einverständniserklärung und Kopie des Ausweises des abwesenden Sorgeberechtigten,
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Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten,
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ein aktuelles Foto im Passformat (45 x 35 mm), Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrietaugliches Lichtbild).
Ihr Kind muss zwecks Identitätsprüfung bei der Beantragung des Kinderreisepasses anwesend sein. Falls es nicht dabei sein kann, muss die Identitätsprüfung bei Ausgabe des Dokuments erfolgen, sonst wird der Kinderreisepass nicht ausgehändigt.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Beantragung eines Kinderreisepasses beträgt EUR 13,00.
Die Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses kostet EUR 6,00.
Die Gebühr verdoppelt sich, wenn:
-
die Ausstellung außerhalb der behördlichen Dienstzeiten vorgenommen werden muss oder
-
die Ausstellung nicht bei der örtlich zuständigen Passbehörde (Gemeinde der Hauptwohnung) beantragt wird.
Welche Fristen muss ich beachten?
Ein Kinderreisepass ist 1 Jahr gültig.
Kinderreisepässe können um 1 Jahr verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Kinderreisepässe können bei Vorliegen aller Voraussetzungen sofort ausgestellt bzw. verlängert werden.
Was sollte ich noch wissen?
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip). In einige Länder – z. B. in die USA – kann jedoch nur dann visumfrei eingereist werden, wenn der Reisepass einen Chip enthält; für eine visumfreie Einreise des Kindes wird bei diesen Ländern ein normaler Reisepass benötigt.
Sofern die Einreise mit einem Kinderreisepass erfolgen soll, ist zusätzlich ein Visum erforderlich.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Einwohnermeldeamt, Wahlen
Öffnungszeiten
Aufgrund der Coronabestimmungen vergeben wir Termine. Bitte melden Sie sich telefonisch oder per Email bei uns.
Frau Schlamminger
Tel.: 034633 40120
Email: schlamminger@braunsbedra.de
Frau Heiße
Tel.: 034633 40119
Email: heisse@braunsbedra.de
Dienstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-119
- Fax:
- 034633 40-130
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja
Zuständigkeiten
- Abschriften, Ablichtungen, Vervielfältigungen und Negative beglaubigen
- Adressänderung im Personalausweis beantragen
- Aufenthaltserlaubnis beantragen
- Auskunft über gespeicherte personenbezogene Daten
- Auskunftssperre im Melderegister beantragen
- Ausländerangelegenheiten
- Befreiung von der Ausweispflicht
- Beglaubigung von Unterschriften
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheid
- Diebstahl des Personalausweises melden
- Einbürgerung
- Einwohnerantrag
- Elektronische Signaturen: Zertifizierungsstelle - Anzeige
- Elektronischer Identitätsnachweis sperren
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