Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers

Leistungsbeschreibung

Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit

Öffnungszeiten
Dienstag:
9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
Adressen
Anschrift
Postanschrift Rathaus Stadt Braunsbedra
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
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Fax:
034633 40-100
Öffentlicher Nahverkehr
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721, 723 Braunsbedra, Parksiedlung
Bus:
721, 723 Braunsbedra, Zentrum
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
ja