Hundehaltung ändern wegen Wechsel des Haftpflichtversicherers
Leistungsbeschreibung
Die Halterin oder der Halter des Hundes, der im Hunderegister gespeichert ist, muss die zuständige Stelle über einen Wechsel des Haftpflichtversicherers unterrichten.
Über eine Änderungsmitteilung erteilt die zuständige Stelle eine Bescheinigung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt beim Versicherungsunternehmen.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit
Öffnungszeiten
Dienstag:
9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
Adressen
Anschrift
Postanschrift Rathaus Stadt Braunsbedra
Markt 1
06242Braunsbedra
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Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja