Erlaubnis der Schaustellung von Personen beantragen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie gewerbsmäßig Schaustellungen von Personen veranstalten möchten bzw. solche in Ihren Räumen veranstalten lassen möchten, benötigen Sie (zusätzlich zur Gewerbeanmeldung und gegebenenfalls einer Reisegewerbekarte) eine Erlaubnis.
Schaustellungen von Personen sind z. B. Striptease- oder Peep-Shows und die bloße Präsentation von Menschen mit auffälligen Körpermerkmalen.
Wenn die Darbietungen einen überwiegend künstlerischen, sportlichen, akrobatischen oder ähnlichen Charakter haben, ist ihre Durchführung nicht erlaubnispflichtig.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweis

  • Ihrer persönlichen Zuverlässigkeit,
  • Ihrer fachlichen Eignung

und gegebenenfalls

  • Ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit oder
  • bestimmter räumlicher Verhältnisse

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Die Zuständigkeit liegt bei den Gewerbeämtern der Städte, Gemeinden und Verbandsgemeinden.

Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt

Stadt Braunsbedra - Gewerbeangelegenheiten

Beschreibung

 

#

Öffnungszeiten
Dienstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
Adressen
Anschrift
Postanschrift Rathaus Stadt Braunsbedra
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
Telefon:
034633 40-116
Fax:
034633 40-100
Öffentlicher Nahverkehr
Bus:
721, 723 Braunsbedra, Parksiedlung
Bus:
721, 723 Braunsbedra, Zentrum
Angaben zur Barrierefreiheit
Rollstuhlgerecht
ja
Aufzug vorhanden
nein
Formulare