Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie gewerbsmäßig mit Vieh handeln oder im Rahmen der arbeitsteiligen Tierproduktion Vieh transportieren oder eine Viehsammelstelle betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen. Änderungen sind ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
An wen muss ich mich wenden?
ST-Validierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Anzeige hat vor Beginn der Tätigkeit zu erfolgen.
Anträge / Formulare
ST-Validierung 2. Charge ( Sachsen-Anhalt )
Wenden Sie sich an das zuständige Veterinäramt.
Was sollte ich noch wissen?
Veterinäramt (Landkreis/kreisfreie Stadt)
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Gewerbeangelegenheiten
Beschreibung
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Öffnungszeiten
Dienstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
Adressen
Anschrift
Postanschrift Rathaus Stadt Braunsbedra
Markt 1
06242Braunsbedra
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-116
- Fax:
- 034633 40-100
- E-Mail:
- gewerbe [at] braunsbedra.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein