Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
Leistungsbeschreibung
Das Genossenschaftsrecht sieht vor, dass eine Genossenschaft in das Genossenschaftsregister einzutragen ist. Sie muss von mindestens drei Gründungsmitgliedern gegründet werden. Die Anmeldung muss vom Vorstand in vertretungsberechtigter Zahl bei dem zuständigen Registergericht erfolgen.
Wenn sich Angaben zu Ihrem Unternehmen geändert haben, müssen Sie den Handelsregister-Eintrag ändern lassen. Angaben sind zum Beispiel:
- Firmensitz
- Rechtsform
- Vertretungsberechtigte
Verfahrensablauf
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
- Der Notar oder die Notarin berät beim Formulieren des Antrags.
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich auf elektronischem Weg, dazu wird ein öffentlich beglaubigtes Dokument erstellt.
- Die Erklärung wird mit einer elektronischen Signatur versehen (im Sinne des § 39a Beurkundungsgesetz/BeurkG) und an das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach des Registergerichts gesendet.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Amtsgericht Stendal als zentrales Registergericht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Anmeldung
- Satzung
- Urkunde über die Bestellung des Vorstands und ggf. des Aufsichtsrats
- Bescheinigung Prüfverband nach § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG, dass die Genossenschaft zum Beitritt zugelassen ist
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Gewerbeangelegenheiten
Öffnungszeiten
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr
Montag und Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
Adressen
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-116
- Fax:
- 034633 40-100
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- nein
Zuständigkeiten
- Aktiengesellschaft in Handelsregister eintragen
- Anmeldung Veranstaltung
- Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit erlauben
- Auskunft aus dem Gewerberegister
- Eintragung Europäische Genossenschaft (SCE) in das Genossenschaftsregister anmelden
- Eintragung Offene Handelsgesellschaft in Handelsregister anmelden
- Eintragung Partnerschaftsgesellschaft in Architektenliste
- Eintragung in das Genossenschaftsregister anmelden
- Einzelkaufmann in Handelsregister eintragen
- Erlaubnis als Versteigerer beantragen
- Erlaubnis für Bewachungsgewerbe beantragen
- Erlaubnis für Makler, Bauträger und Baubetreuer
- Erlaubnis für ein Pfandleihgewerbe beantragen
- Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) in Handelsregister eintragen
- Freiberufliche Tätigkeit anzeigen
- Gaststättengewerbe anzeigen
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Gewerbe ummelden
- Gewerbe überwachungsbedürftig
- Gewerbeanmeldung Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Juristische Person in Handelsregister eintragen
- Kommanditgesellschaft auf Aktien in Handelsregister eintragen
- Kommanditgesellschaft in Handelsregister eintragen
- Preisüberwachung ausüben
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisegewerbekarte verlängern
- Schaustellung von Personen erlauben
- Spielhallen
- Viehhandel (gewerblich) - Anzeige
- Vorübergehenden Betrieb eines Gaststättengewerbes anzeigen
- Wanderlager anzeigen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen
- Zweigniederlassung einer ausländischen Kapitalgesellschaft registrieren