Neue Parkraumüberwachung im Stadtzentrum Braunsbedra!

 

Der Eigentümer des Areals Markt 2 – 21 in Braunsbedra richtet eine Parkraumüberwachung für diesen Bereich ein. Diese erfolgt mittels Kameraaufzeichnung der Fahrzeuge. Folgende Informationen dazu sind uns vom Eigentümer übermittelt worden:

  • Die Einführung (Scharfschaltung) der Überwachung ist für die KW 52 geplant; die AGB des Betreibers (Fair Parken) werden vorher an allen Ein-/Ausfahrtsmöglichkeiten sichtbar ausgehängt/angebracht.
  • Im Vorfeld erfolgt vom Betreiber „Fair Parken“ am 15./16.12.2025 eine Aufklärung/Einweisung unserer gewerblichen Mieter, damit Fragen aus deren Kundenkreisen nach Möglichkeit gleich vor Ort beantwortet werden können. 

Grundsätzliche Rahmendaten:

  • 3 Std. generell kostenloses Parken für Alle (Hinweis: Mit Ablauf der 3 Stunden raus und wieder reinfahren erkennt das System; d.h. die 3 Std. können mit solchen Aktionen nicht verlängert werden); die 3 Std. Höchstparkdauer gelten übrigens auch über Nacht, um ungebetene Dauerparker fernzuhalten.
  • Hotel/Restaurant kann für seine Gäste deren Fahrzeuge ggfs. auch gleich für mehrere Tage eigenständig freischalten.
  • Die Kennzeichen von Mieterstellplätzen (gewerblich und wohnen) sind dauerhaft freigeschaltet; gleiches gilt für die Fahrzeuge vom Ordnungsamt und der Polizei (unsere Mieter sind informiert und haben, bzw. können ihre Kennzeichen bei der Geiseltaler Hausverwaltungsgesellschaft mbH registrieren lassen).
  • Fest markierte/ausgewiesene Stellplätze (z.B. Kurzzeitpflege) dürfen auch nach wie vor von Unberechtigten nicht belegt werden; allerdings muss hier dann der/die Berechtigte aktiv werden, da diese zusätzliche Überwachung vom digitalen System nicht bewältigt werden kann.
  • Handwerksfirmen/Anlieferungen/Monteure u. ä. müssen ihre Fahrzeuge, wenn Dauer über 3 Std. absehbar, bei der Geiseltaler Hausverwaltungsgesellschaft mbH anmelden und freischalten lassen.
  • Sollte ein Besuch beim Zahnarzt oder Friseur wider Erwarten doch länger dauern, kann von der Praxis, bzw. vom Friseurgeschäft die Dauer für das betreffende Kennzeichen im Ausnahmefall auch verlängert werden.