Neue Parkraumüberwachung im Stadtzentrum Braunsbedra!
Der Eigentümer des Areals Markt 2 – 21 in Braunsbedra richtet eine Parkraumüberwachung für diesen Bereich ein. Diese erfolgt mittels Kameraaufzeichnung der Fahrzeuge. Folgende Informationen dazu sind uns vom Eigentümer übermittelt worden:
- Die Einführung (Scharfschaltung) der Überwachung ist für die KW 52 geplant; die AGB des Betreibers (Fair Parken) werden vorher an allen Ein-/Ausfahrtsmöglichkeiten sichtbar ausgehängt/angebracht.
- Im Vorfeld erfolgt vom Betreiber „Fair Parken“ am 15./16.12.2025 eine Aufklärung/Einweisung unserer gewerblichen Mieter, damit Fragen aus deren Kundenkreisen nach Möglichkeit gleich vor Ort beantwortet werden können.
Grundsätzliche Rahmendaten:
- 3 Std. generell kostenloses Parken für Alle (Hinweis: Mit Ablauf der 3 Stunden raus und wieder reinfahren erkennt das System; d.h. die 3 Std. können mit solchen Aktionen nicht verlängert werden); die 3 Std. Höchstparkdauer gelten übrigens auch über Nacht, um ungebetene Dauerparker fernzuhalten.
- Hotel/Restaurant kann für seine Gäste deren Fahrzeuge ggfs. auch gleich für mehrere Tage eigenständig freischalten.
- Die Kennzeichen von Mieterstellplätzen (gewerblich und wohnen) sind dauerhaft freigeschaltet; gleiches gilt für die Fahrzeuge vom Ordnungsamt und der Polizei (unsere Mieter sind informiert und haben, bzw. können ihre Kennzeichen bei der Geiseltaler Hausverwaltungsgesellschaft mbH registrieren lassen).
- Fest markierte/ausgewiesene Stellplätze (z.B. Kurzzeitpflege) dürfen auch nach wie vor von Unberechtigten nicht belegt werden; allerdings muss hier dann der/die Berechtigte aktiv werden, da diese zusätzliche Überwachung vom digitalen System nicht bewältigt werden kann.
- Handwerksfirmen/Anlieferungen/Monteure u. ä. müssen ihre Fahrzeuge, wenn Dauer über 3 Std. absehbar, bei der Geiseltaler Hausverwaltungsgesellschaft mbH anmelden und freischalten lassen.
- Sollte ein Besuch beim Zahnarzt oder Friseur wider Erwarten doch länger dauern, kann von der Praxis, bzw. vom Friseurgeschäft die Dauer für das betreffende Kennzeichen im Ausnahmefall auch verlängert werden.
16.12.2025


