Hundehaltung abmelden
Leistungsbeschreibung
Die Haltung eines Hundes müssen Sie abmelden bei
- Aufgabe der Hundehaltung
- Abgabe des Hundes
- Tod des Hundes
- Verlust des Hundes
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes Abmeldeformular
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Was sollte ich noch wissen?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Ihr Hund gemeldet ist.
Ein Service des Landes Sachsen-Anhalt
Stadt Braunsbedra - Ordnung und Sicherheit
Öffnungszeiten
Dienstag:
9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
9.00 -12.00 Uhr und 15.00 -18.00 Uhr
Donnerstag:
9.00 -12.00 Uhr und 13.00 -15.00 Uhr
Freitag:
9.00 -12.00 Uhr
Adressen
Anschrift
Postanschrift Rathaus Stadt Braunsbedra
Markt 1
06242Braunsbedra
Markt 1
06242Braunsbedra
Kontakt
- Telefon:
- 034633 40-115
- Fax:
- 034633 40-100
- E-Mail:
- ordnungsamt [at] braunsbedra.de
Öffentlicher Nahverkehr
Angaben zur Barrierefreiheit
- Rollstuhlgerecht
- ja
- Aufzug vorhanden
- ja