Wahlbekanntmachung
Bekanntmachung
Durch Beschluss des Stadtrates wurde für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Braunsbedra
der 15. März 2015 zum Wahltermin bestimmt.
Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am 29. März 2015 statt.
Braunsbedra, den 03.12.2014
Heiße
Wahlleiterin
Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra, hat in seiner Sitzung, am 12.11.2014, für die am 15. März 2015 stattfindende Bürgermeisterwahl
Frau Angelika Heiße,
wohnhaft in 06242 Braunsbedra, Merseburger Str. 6
zur Wahlleiterin und
Herrn Frank Hoffmann,
wohnhaft in 06242 Braunsbedra, Wernsdorfer Str. 79
zum stellv. Wahlleiter
bestimmt.
i.A. Eckner
Leiterin d. Haupt- u. Ordnungsamtes
Bekanntmachung
Die Stadt Braunsbedra bekam erst im Jahr 1993 das Stadtrecht verliehen und
zählt somit zu den jüngsten Städten in Sachsen-Anhalt. In der Kernstadt und den Ortsteilen Roßbach, Großkayna, Krumpa, Frankleben und Neumark-Nord leben derzeit ca. 11.600 Einwohner. Geprägt wurde die Stadt durch 300 Jahre Braunkohlenbergbau. Heute sind es vier Seen: der Geiseltalsee, der Hasse See, der Großkaynaer See und der Runstedter See; die sich anstelle von Tagebaurestlöchern mit imposanten Eindrücken präsentieren.
Mit einer Wasserfläche von 18,4 km² ist der Geiseltalsee der größte See des Landes Sachsen-Anhalt und der größte künstliche See in Deutschland. Zielstellung ist es, in den nächsten Jahren touristische Standorte am Geiseltalsee zu entwickeln, um ihn als landesbedeutsamen Standort für Tourismus zu etablieren. Hierzu zählt insbesondere der weitere Ausbau der Marina.
Geschichtlich interessant ist Braunsbedra auch durch den Erfinder des Laufrades - Michael Kaßler - und den Erfinder und Erbauer des ersten eisernen Kipppfluges - Eduard Dörge. Braunsbedra ist eine grüne Stadt und ohne Zweifel eine Stadt mit Zukunft. Ohne Familien und Kinder könnte diese Zukunft nicht gestaltet werden - und genau darauf hat sich die Stadt bereits heute eingestellt. In Braunsbedra und den Ortsteilen werden Kinder in 8 Kitas, zwei Grundschulen und einer Förderschule betreut. Das bunte Vereinsleben in Braunsbedra bietet etwas für alle Lebens- und Interessenlagen, egal ob jung oder alt. Für die Stadt stellt sich die Aufgabe, ein attraktives Standortmarketing zu betreiben, um die eigene Wettbewerbsposition im Kampf um attraktive Zielgruppen zu stärken.
Stellenausschreibung
für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
der Stadt Braunsbedra
Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters läuft am 5.7.2015 aus.
Gemäß § 61 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird die Bürgermeisterin/der Bürgermeister unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgern für die Dauer von 7 Jahren gewählt.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben; Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamten- verhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Nach § 30 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt muss die Bewerbung zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters von mindestens 1 v.H. der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend , wenn für die Bewerber eine Unterstützung in einem Verfahren nach § 24 des Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt abgegeben wurde. Das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist nach der Kommunal- besoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft.
Die Wahl findet am 15. März 2015, eine eventuell erforderliche Stichwahl am
29. März 2015 statt.
Aussagefähige Bewerbungen sind bis Dienstag, den 17. Februar 2015, um 18.00 Uhr unter dem Kennwort " Wahl der Bürgermeisterin/Wahl des Bürgermeisters" an folgende Anschrift zu richten:
Der Bewerbung soll beigefügt sein:
Bekanntmachung
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen im Wahlgebiet der Stadt Braunsbedra Vorschläge für die Berufung der Beisitzer und Stellvertreter in den Wahlausschuss zu benennen. Bei der Berufung der Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer sollen Vorschläge der Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 3 KWO LSA). Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, mir bis zum 16.01.2015 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer vorzuschlagen.
Hinweise:
Wahlleiterin
Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 15.03.2015
für das Wahlgebiet der Stadt Braunsbedra
Lfd. Nr. Name, Vorname und Anschrift
1. Heiße, Angelika Vorsitzende
Merseburger Str. 6, 06242 Braunsbedra
2. Engelmann, Hans-Dieter Beisitzer
Thomas-Müntzer-Str. 2, 06242 Braunsbedra
3. Heiße, Jana Beisitzerin
Str. des Friedens 49, 06242 Braunsbedra
4. Hoffmann, Frank Beisitzer
Wernsdorfer Str. 79, 06242 Braunsbedra
5. Steger, Jürgen Beisitzer
Benndorfer Str. 19, 06242 Braunsbedra
6. Thomas, Harald, OT Roßbach Beisitzer
Heide 5, 06242 Braunsbedra
Braunsbedra, den 16.01.2015
Heiße
Wahlleiterin
Sitzungsbekanntmachung
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am 18.02.2015, um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, in Braunsbedra, Markt 1, statt.
Tagesordnung:
Beratung und Beschluss über die Zulassung der Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl am 15.03.2015.
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Der Zutritt ist jedermann gestattet.
Braunsbedra, 28.01.2015 Heiße
Wahlleiterin
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber/innen für die Wahl des
hauptamtlichen Bürgermeisters am 15.März 2015
1. Schmitz, Steffen,
Rechtsanwalt,
Geburtsjahr 1974,
06242 Braunsbedra OT Großkayna, Clara-Zetkin-Str. 8 b
CDU
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Durch Beschluss des Stadtrates wurde für die Direktwahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters der Stadt Braunsbedra
der 15. März 2015 zum Wahltermin bestimmt.
Eine eventuell notwendig werdende Stichwahl findet am 29. März 2015 statt.
Braunsbedra, den 03.12.2014
Heiße
Wahlleiterin
Bekanntmachung
Der Stadtrat der Stadt Braunsbedra, hat in seiner Sitzung, am 12.11.2014, für die am 15. März 2015 stattfindende Bürgermeisterwahl
Frau Angelika Heiße,
wohnhaft in 06242 Braunsbedra, Merseburger Str. 6
zur Wahlleiterin und
Herrn Frank Hoffmann,
wohnhaft in 06242 Braunsbedra, Wernsdorfer Str. 79
zum stellv. Wahlleiter
bestimmt.
i.A. Eckner
Leiterin d. Haupt- u. Ordnungsamtes
Bekanntmachung
Die Stadt Braunsbedra bekam erst im Jahr 1993 das Stadtrecht verliehen und
zählt somit zu den jüngsten Städten in Sachsen-Anhalt. In der Kernstadt und den Ortsteilen Roßbach, Großkayna, Krumpa, Frankleben und Neumark-Nord leben derzeit ca. 11.600 Einwohner. Geprägt wurde die Stadt durch 300 Jahre Braunkohlenbergbau. Heute sind es vier Seen: der Geiseltalsee, der Hasse See, der Großkaynaer See und der Runstedter See; die sich anstelle von Tagebaurestlöchern mit imposanten Eindrücken präsentieren.
Mit einer Wasserfläche von 18,4 km² ist der Geiseltalsee der größte See des Landes Sachsen-Anhalt und der größte künstliche See in Deutschland. Zielstellung ist es, in den nächsten Jahren touristische Standorte am Geiseltalsee zu entwickeln, um ihn als landesbedeutsamen Standort für Tourismus zu etablieren. Hierzu zählt insbesondere der weitere Ausbau der Marina.
Geschichtlich interessant ist Braunsbedra auch durch den Erfinder des Laufrades - Michael Kaßler - und den Erfinder und Erbauer des ersten eisernen Kipppfluges - Eduard Dörge. Braunsbedra ist eine grüne Stadt und ohne Zweifel eine Stadt mit Zukunft. Ohne Familien und Kinder könnte diese Zukunft nicht gestaltet werden - und genau darauf hat sich die Stadt bereits heute eingestellt. In Braunsbedra und den Ortsteilen werden Kinder in 8 Kitas, zwei Grundschulen und einer Förderschule betreut. Das bunte Vereinsleben in Braunsbedra bietet etwas für alle Lebens- und Interessenlagen, egal ob jung oder alt. Für die Stadt stellt sich die Aufgabe, ein attraktives Standortmarketing zu betreiben, um die eigene Wettbewerbsposition im Kampf um attraktive Zielgruppen zu stärken.
Stellenausschreibung
für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters
der Stadt Braunsbedra
Die Amtszeit des derzeitigen Bürgermeisters läuft am 5.7.2015 aus.
Gemäß § 61 Kommunalverfassungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wird die Bürgermeisterin/der Bürgermeister unmittelbar von den wahlberechtigten Bürgern für die Dauer von 7 Jahren gewählt.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister sind Deutsche im Sinne des Artikel 116 Grundgesetz und Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die am Wahltag das 21. aber noch nicht das 65. Lebensjahr vollendet haben. Die Bewerber müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und der Landesverfassung eintreten, nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind oder infolge Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben; Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind darüber hinaus nicht wählbar, wenn ein derartiger Ausschluss oder Verlust nach den Rechtsvorschriften des Staates besteht, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen. Die beamtenrechtlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamten- verhältnis auf Zeit müssen vorliegen. Nach § 30 Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt muss die Bewerbung zur Wahl der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters von mindestens 1 v.H. der Wahlberechtigten, jedoch nicht mehr als von 100 Wahlberechtigten, des Wahlgebiets persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.
Für Bewerberinnen und Bewerber, die einer Partei oder Wählergruppe angehören gilt die Regelung des § 21 Abs. 10 Satz 1 Kommunalwahlgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt entsprechend , wenn für die Bewerber eine Unterstützung in einem Verfahren nach § 24 des Kommunalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt abgegeben wurde. Das Amt der Bürgermeisterin/des Bürgermeisters ist nach der Kommunal- besoldungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt in die Besoldungsgruppe A 16 eingestuft.
Die Wahl findet am 15. März 2015, eine eventuell erforderliche Stichwahl am
29. März 2015 statt.
Aussagefähige Bewerbungen sind bis Dienstag, den 17. Februar 2015, um 18.00 Uhr unter dem Kennwort " Wahl der Bürgermeisterin/Wahl des Bürgermeisters" an folgende Anschrift zu richten:
Stadt Braunsbedra
zu Händen der Wahlleiterin
Markt 1
06242 Braunsbedra
zu Händen der Wahlleiterin
Markt 1
06242 Braunsbedra
Der Bewerbung soll beigefügt sein:
- eine Wählbarkeitsbescheinigung, ausgestellt von der für den Wohnort der Bewerberin/des Bewerbers zuständigen Meldebehörde
- Lebenslauf mit Passbild
Bekanntmachung
Aufforderung an die Parteien und Wählergruppen im Wahlgebiet der Stadt Braunsbedra Vorschläge für die Berufung der Beisitzer und Stellvertreter in den Wahlausschuss zu benennen. Bei der Berufung der Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer sollen Vorschläge der Parteien und Wählergruppen berücksichtigt werden (§ 4 Abs. 3 KWO LSA). Aus diesem Grund fordere ich Sie auf, mir bis zum 16.01.2015 Wahlberechtigte des Wahlgebietes als Beisitzer und stellvertretenden Beisitzer vorzuschlagen.
Hinweise:
- Die Beisitzer der Wahlausschüsse und die Mitglieder der Wahlvorstände üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich aus.
- Wahlbewerber und Vertrauenspersonen für Wahlvorschläge können ein Wahlehrenamt nicht innehaben.
- Die Ablehnung der Übernahme eines oder das Ausscheiden aus einem Wahlehrenamt richtet sich nach § 31 des Kommunalverfassungsgesetzes für das Land Sachsen-Anhalt. Ein wichtiger Grund im Sinne dieser Vorschrift liegt insbesondere auch vor für:
- die Mitglieder des Bundestages und der Bundesregierung sowie des Landtages und der Landesregierung,
- die im öffentlichen Dienst Beschäftigten, die amtlich mit der Vorbereitung und Durchführung der Wahl, oder mit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung betraut sind,
- Wahlberechtigte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass ihnen die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert,
- Wahlberechtigte, die glaubhaft machen, dass sie aus dringenden beruflichen Gründen oder durch Krankheit oder Gebrechen verhindert sind, das Amt ordnungsgemäß auszuüben,
- Wahlberechtigte, die sich am Wahltag aus zwingenden Gründen außerhalb ihres Wohnortes aufhalten,
- Wahlberechtigte, die aus politischen und religiösen Gründen die Beteiligung an Wahlen ablehnen.
- Inhaber von Wahlehrenämtern haben Anspruch auf Ersatz ihres Aufwandes und ihres
- Verdienstausfalles nach dem Kommunalwahlgesetz.
Wahlleiterin
Bekanntmachung der Mitglieder des Wahlausschusses für die Bürgermeisterwahl am 15.03.2015
für das Wahlgebiet der Stadt Braunsbedra
Lfd. Nr. Name, Vorname und Anschrift
1. Heiße, Angelika Vorsitzende
Merseburger Str. 6, 06242 Braunsbedra
2. Engelmann, Hans-Dieter Beisitzer
Thomas-Müntzer-Str. 2, 06242 Braunsbedra
3. Heiße, Jana Beisitzerin
Str. des Friedens 49, 06242 Braunsbedra
4. Hoffmann, Frank Beisitzer
Wernsdorfer Str. 79, 06242 Braunsbedra
5. Steger, Jürgen Beisitzer
Benndorfer Str. 19, 06242 Braunsbedra
6. Thomas, Harald, OT Roßbach Beisitzer
Heide 5, 06242 Braunsbedra
Braunsbedra, den 16.01.2015
Heiße
Wahlleiterin
Sitzungsbekanntmachung
Die Sitzung des Gemeindewahlausschusses findet am 18.02.2015, um 17.00 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses, in Braunsbedra, Markt 1, statt.
Tagesordnung:
Beratung und Beschluss über die Zulassung der Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl am 15.03.2015.
Der Wahlausschuss verhandelt und entscheidet in öffentlicher Sitzung. Der Zutritt ist jedermann gestattet.
Braunsbedra, 28.01.2015 Heiße
Wahlleiterin
Bekanntmachung der zugelassenen Bewerber/innen für die Wahl des
hauptamtlichen Bürgermeisters am 15.März 2015
1. Schmitz, Steffen,
Rechtsanwalt,
Geburtsjahr 1974,
06242 Braunsbedra OT Großkayna, Clara-Zetkin-Str. 8 b
CDU
Braunsbedra, 19.02.2015 i.A Heiße
Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen